Wir wollen unseren Mitarbeiter*innen einen sicheren Arbeitsplatz bieten. Mit vielfältigen Angeboten stärken wir unsere Beschäftigten, ihre herausfordernde Tätigkeit mit Begeisterung und Engagement erfüllen zu können.
Dazu gehört auch eine transparente tarifliche Bezahlung. Tarifliche Grundlage sind die AVR (Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes), die sich an den TVÖD anlehnen.
Nähere Informationen und die Texte der AVR finden Sie hier: www.schiering.org
Aus diesen Teilen besteht Ihr Gehalt
- Monatliches Gehalt laut AVR-Tabelle
- SuE-Zulage (für Mitarbeiter*innen im Sozial- und Erziehungsdienst)
- Jahressonderzahlung
Für Mitarbeiter*innen in der stationären Jugendhilfe erhalten zudem eine Wohnzulage, Schichtzulage bzw. Zeitzuschläge (z.B. für Arbeit an Sonn- und Feiertagen oder für die Nachtbereitschaft).
Eingruppierung: Entgeltgruppe S 8b der Anlage 33 AVR
Es handelt sich um Beispielberechnungen auf der Basis einer Vollzeitbeschäftigung (39 Stunden/ Woche). Die genaue Eingruppierung hängt u.a. von vorherigen Beschäftigungszeiten oder Vorerfahrungen ab. Im Bewerbungsprozess können wir dies mit Ihren persönlichen Daten genauer berechnen.
im 1. Berufsjahr
pro Monat | pro Jahr | |
Tabellenentgelt | 3.371,39 EUR | 40.456,68 EUR |
SuE-Zulage | 130,00 EUR | 1.560,00 EUR |
Wohnzulage | 100,00 EUR | 1.200,00 EUR |
Schichtzulage | 40,00 EUR | 480,00 EUR |
Jahressonderzahlung (86%) | 3.131,59 EUR | |
Leistungsentgelt (2%) | 873,93 EUR | |
Gesamtvergütung | 3.641,39 EUR* | 47702,20 EUR |
im 5. Berufsjahr
pro Monat | pro Jahr | |
Tabellenentgelt | 3.864,55 EUR | 46.374,60 EUR |
SuE-Zulage | 130,00 EUR | 1.560,00 EUR |
Wohnzulage | 100,00 EUR | 1.200,00 EUR |
Schichtzulage | 40,00 EUR | 480,00 EUR |
Jahressonderzahlung (86%) | 3.555,71 EUR | |
Leistungsentgelt (2%) | 992,29 EUR | |
Gesamtvergütung | 4.134,55 EUR* | 54.162,60 EUR |
* zzgl. der Zeitzuschläge für Arbeit an Wochenenden, Feiertagen, Nachtbereitschaften etc. Da die Höhe der Zuschläge monatlich variiert und auch von Einsatzbereich abhängig ist, werden sie hier nicht berücksichtigt. Die Gesamtvergütung kann entsprechend höher sein.
Eingruppierung: Entgeltgruppe S 8a der Anlage 33 AVR
Es handelt sich um Beispielberechnungen auf der Basis einer Vollzeitbeschäftigung (39 Stunden/ Woche). Die genaue Eingruppierung hängt u.a. von vorherigen Beschäftigungszeiten oder Vorerfahrungen ab. Im Bewerbungsprozess können wir dies mit Ihren persönlichen Daten genauer berechnen.
im 1. Berufsjahr
pro Monat | pro Jahr | |
Tabellenentgelt | 3.303,85 EUR | 39.646,20 EUR |
SuE-Zulage | 130,00 EUR | 1.560,00 EUR |
Jahressonderzahlung (86%) | 2.953,11 EUR | |
Leistungsentgelt (2%) | 842,12 EUR | |
Gesamtvergütung | 3.433,85 EUR | 45.001,43 EUR |
im 5. Berufsjahr
pro Monat | pro Jahr | |
Tabellenentgelt | 3.755,83 EUR | 45.069,96 EUR |
SuE-Zulage | 130,00 EUR | 1.560,00 EUR |
Jahressonderzahlung (86%) | 3.341,81 EUR | |
Leistungsentgelt (2%) | 932,60 EUR | |
Gesamtvergütung | 3.885,83 EUR | 50.904,37 EUR |
z.B. Bachelor Soziale Arbeit
Eingruppierung: Entgeltgruppe S 11b der Anlage 33 AVR
Es handelt sich um Beispielberechnungen auf der Basis einer Vollzeitbeschäftigung (39 Stunden/ Woche). Die genaue Eingruppierung hängt u.a. von vorherigen Beschäftigungszeiten oder Vorerfahrungen ab. Im Bewerbungsprozess können wir dies mit Ihren persönlichen Daten genauer berechnen.
im 1. Berufsjahr
pro Monat | pro Jahr | |
Tabellenentgelt | 3.697,55 EUR | 44.370,60 EUR |
SuE-Zulage | 180,00 EUR | 2.160,00 EUR |
Wohnzulage | 100,00 EUR | 1.200,00 EUR |
Schichtzulage | 40,00 EUR | 480,00 EUR |
Jahressonderzahlung (86%) | 2.511,64 EUR | |
Leistungsentgelt (2%) | 964,21 EUR | |
Gesamtvergütung | 4.017,55 EUR* | 52.228,15 EUR |
im 5. Berufsjahr
pro Monat | pro Jahr | |
Tabellenentgelt | 4.125,39 EUR | 49.504,68 EUR |
SuE-Zulage | 180,00 EUR | 2.160,00 EUR |
Wohnzulage | 100,00 EUR | 1.200,00 EUR |
Schichtzulage | 40,00 EUR | 480,00 EUR |
Jahressonderzahlung (86%) | 3.378,50 EUR | |
Leistungsentgelt (2%) | 932,60 EUR | |
Gesamtvergütung | 4.445,39 EUR* | 57.655,78 EUR |
* zzgl. der Zeitzuschläge für Arbeit an Wochenenden, Feiertagen, Nachtbereitschaften etc. Da die Höhe der Zuschläge monatlich variiert und auch von Einsatzbereich abhängig ist, werden sie hier nicht berücksichtigt. Die Gesamtvergütung kann entsprechend höher sein.
Eingruppierung: Anlage 7 AVR
pro Monat | pro Jahr | |
Tabellenentgelt | 1.802,02 EUR | 21.624,24 EUR |
Wohnzulage | 100,00 EUR | 1.200,00 EUR |
Jahressonderzahlung (86%) | 1.711,82 EUR | |
Gesamtvergütung | 1.902,02 EUR* | 24.536,06 EUR |
* zzgl. der Zeitzuschläge für Arbeit an Wochenenden, Feiertagen, Nachtbereitschaften etc. Da die Höhe der Zuschläge monatlich variiert und auch von Einsatzbereich abhängig ist, werden sie hier nicht berücksichtigt. Die Gesamtvergütung kann entsprechend höher sein.
pro Monat | pro Jahr | |
1. und 2. Semester | 850,00 EUR | 10.200 EUR |
3. und 4. Semester | 1.110,21 EUR | 13.322,54 EUR |
Ab dem 5. Semester
Eingruppierung: Entgeltgruppe S 4 der Anlage 33 AVR
pro Monat | pro Jahr | |
Tabellenentgelt | 1.585,54 EUR | 19.026,52 EUR |
SuE-Zulage | 66,67 EUR | 800,04 EUR |
Wohnzulage | 51,28 EUR | 615,36 EUR |
Schichtzulage | 20,51 EUR | 246,12 EUR |
Jahressonderzahlung (86%) | 1.300,89 EUR | |
Gesamtvergütung | 1.724,00 EUR* | 21.988,93 EUR |
* zzgl. der Zeitzuschläge für Arbeit an Wochenenden, Feiertagen, Nachtbereitschaften etc. Da die Höhe der Zuschläge monatlich variiert und auch von Einsatzbereich abhängig ist, werden sie hier nicht berücksichtigt. Die Gesamtvergütung kann entsprechend höher sein.
Eingruppierung: Anlage 7 AVR
pro Monat | pro Jahr | |
im ersten Ausbildungsjahr monatliche Zulage |
1.340,69 EUR 11,11 EUR |
16.088,28 EUR |
im zweiten Ausbildungsjahr monatliche Zulage |
1.402,07 EUR 11,11 EUR |
15.158,84 EUR |
im dritten Ausbildungsjahr monatliche Zulage |
1.503,38 EUR 11,11 EUR |
18.040,56 EUR |
Eingruppierung: Anlage 7 AVR
pro Monat | pro Jahr | |
im ersten Ausbildungsjahr | 1.218,26 EUR | 14.619,12 EUR |
im zweiten Ausbildungsjahr | 1.268,20 EUR | 15.218,40 EUR |
im dritten Ausbildungsjahr | 1.314,02 EUR | 15.768,24 EUR |
jeweils abzüglich Beiträgen zur Zusatzversorungskasse (Betriebsrente)
zzgl. Urlaubsgeld
zzgl. Weihnachtszuwenung
Eingruppierung: Anlage 2 AVR
Neben ihrem monatlichen Gehalt laut AVR-Tabelle erhalten Sie eine Jahressonderzahlung in Höhe von 86% des Grundgehaltes.
Da die Eingruppierung in den Bereichen Verwaltungen, Hauswirtschaft und Haustechnik sehr von den Aufgaben und der Ausbildung abhängig sind, können wir an dieser Stelle keine Beispielzahlen benennen.
Gerne berechnen wir diese jedoch im Laufe des Bewerbungsprozesses. Oder Sie melden sich vorab bei uns, damit wir Sie über konkretere Verdienstmöglichkeiten informieren können.
5‑Tage-Woche/ 6‑Tage-Woche
Mitarbeiter*innen, die regulär keinen Dienst an den Wochenenden versehen (z.B. Kita, Mobile Pädagogische Dienste, Verwaltung, Hauswirtschaft), arbeiten in einer 5‑Tage-Woche.
Mitarbeiter*innen in Bereichen, in denen regelmäßig Dienst an Wochenenden geleistet wird, arbeiten in einer 6‑Tage-Woche. Der Dienst am Sonntag wird dabei in der Regel am nächsten Wochenende mit einem freien Tag ausgeglichen, sodass sie dann jedes zweite Wochenende frei haben. Der Ausgleich von Arbeit an Sonn- und Feiertagen wird in unserer Dienstplan-Software genau berechnet.
Urlaubsanspruch
5‑Tage-Woche | 6‑Tage-Woche | |
Jahresurlaub | 30 Tage | 36 Tage |
Regenerationstage
Alle Mitarbeiter*innen im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE), die gemäß Anlage 33 eingruppiert sind, haben Anspruch auf 2 Regenerationstage im Jahr. Anders als beim Urlaub können nicht in Anspruch genommene Regenerationstage nicht in das Folgejahr übertragen werden und der Anspruch entfällt im Krankheitsfall.
Auf Antrag des/ der Mitarbeiter*in können Regenerationstage ausgezahlt werden.
Zusatzurlaube für Nachtarbeit
Mitarbeiter*innen, die in Anlage 33 eingruppiert sind und in Wohngruppen regelmäßig Nachtbereitschafts-Dienste absolvieren, erhalten dafür zusätzliche Urlaubstage im Jahr.
AZV-Tage
Mitarbeiter*innen der Anlage 2 AVR (Verwaltung, Hauswirtschaft, Haustechnik) haben jährlich Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag (Arbeitszeitverkürzungstag).
Arbeitsbefreiung
Bei besonderen persönlichen Ereignissen wie kirchlicher Trauung, Geburt eines Kindes, kirchlichen Festen (z.B. Taufe, Erstkommunion), Tod eines Familienmitgliedes wird der/ die Mitarbeiter*in unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit freigestellt (§10 AVR).