Am 2. Juli 2023 ist das Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz (HinSchG) in Kraft getreten.

Das Gesetz ermög­licht es Hin­weis­ge­bern in Unter­neh­men und Behör­den, Miss­stän­de und Geset­zes­ver­stö­ße über Mel­de­stel­len zu mel­den. Dabei sol­len die Hin­weis­ge­ber vor Repres­sa­li­en wie Benach­tei­li­gung, Kün­di­gung oder Mob­bing geschützt werden.

Mel­de­be­rech­tig­te sind

  • Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeitnehmer
  • Prak­ti­kan­tin­nen und Prak­ti­kan­ten, Freiwillige
  • exter­ne Auf­trag­neh­mer und Lieferanten
  • Per­so­nen, deren Arbeits­ver­hält­nis bereits been­det ist oder noch nicht begon­nen hat und sich in einem vor­ver­trag­li­chen Sta­di­um befinden

Wir haben eine inter­ne Mel­de­stel­le ein­ge­rich­tet, die vom Cari­tas­ver­band für die Diö­ze­se Müns­ter e.V. betrie­ben wird. Nur die dor­ti­gen Mel­de­stel­len­be­auf­trag­ten haben Zugriff auf die Mel­dun­gen und erfah­ren — sofern die Mel­dung nicht anonym erfolgt – die Kon­takt­da­ten der Hin­weis­ge­ber. Die Mel­de­stel­len­be­auf­trag­ten wer­den allen Hin­wei­sen ver­trau­lich nachgehen.

Die Mel­de­stel­le ist unter fol­gen­der Adres­se erreichbar:

https://junikum.interne-meldestelle.de/

Wir freu­en uns, Ihnen und euch die­se ver­trau­li­che Mög­lich­keit zur Mel­dung von Miss­stän­den, Rechts- und Regel­ver­stö­ßen anbie­ten zu können.

Wei­te­re Ein­zel­hei­ten über Ihre/ eure Rech­te und unse­re Pflich­ten aus dem Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz sind auch in den FAQ zusammengefasst.

 


 

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