Das junikum ist als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe ein aktives Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Erziehungshilfen und fühlt sich aus diesem Grund der Präambel der Arbeitshilfe zum grenzachtenden Umgang in besonderer Weise verpflichtet.
Insbesondere anlässlich des Wissens und der Betroffenheit über das erlittene Leid und Unrecht, dem Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Erziehungshilfe von den 50er-Jahren bis in die jüngere Vergangenheit ausgesetzt waren und aufgrund der besonderen Verantwortung als heute in der Erziehungshilfe Tätige, hat sich das junikum als Mitglied der AGE Münster zu dieser Selbstverpflichtungserklärung entschlossen. Sie soll mit dazu beitragen, dass Machtmissbrauch gegenüber Menschen, die sich in Abhängigkeitsverhältnissen befinden, konsequent entgegen gewirkt wird.
Das junikum verständigt sich auf verlässliche Prinzipien zur Sicherstellung des Schutzes der ihm anvertrauten jungen Menschen. Die Umsetzung dieser Prinzipien bedarf einer ständigen Achtsamkeit, damit diese zu einer Selbstverständlichkeit im Miteinander des junikum werden.
Es ist eine vorrangige Aufgabe der Führungsebenen des junikum, sich innerhalb der Einrichtung intensiv und nachhaltig mit grenzachtendem Umgang, gewaltfreier Erziehung, Betreuung und Beratung und mit einem sicheren Umgang mit Fehlverhalten auseinanderzusetzen. Hierzu hat das junikum eine Vielzahl an dienst- bzw. einrichtungsspezifischen Handlungsleitlinien und ‑optionen entwickelt, die in diesem Schutzkonzept benannt werden. Die Führungsebenen des junikum sind fest vom Gelingen dieser Maßnahmen überzeugt.
Die Fortbildung von Mitarbeitenden ist ein zentraler Bestandteil der Personalentwicklung.Die Präventionsfachkräfte der Einrichtung schulen mehrmals im Jahr intern Mitarbeitende gemäß der Inhalte der Präventionsordnung des Bistums sowie der Arbeitshilfe zum grenzachtenden Umgang der AGE Münster.
Gemäß § 12 der Präventionsordnung hat das junikum für Präventionsfragen geschulte Personen benannt, die den Träger bei der nachhaltigen Umsetzung des institutionellen Schutzkonzepts beraten und unterstützen. »Präventionsfachkraft« im junikum sind Britta Kleine und Mathias Haase.
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Ansprechpartner*innen bei Fragen oder persönlichen Anliegen
Mathias Haase
Bereichsleitung Pädagogik/ Präventionsfachkraft
Klein-Erkenschwicker-Str. 17
45739 Oer-Erkenschwick
Telefon: 02368 81854–28
Telefax: 02368 81854–48
Mobil: 0175 2978504
E‑Mail: mhaase@junikum.de
Britta Kleine
Bereichsleitung Pädagogik/ Präventionsfachkraft
Klein-Erkenschwicker-Str. 17
45739 Oer-Erkenschwick
Telefon: 02368 81854–25
Telefax: 02368 81854–48
Mobil: 0170 7939593
E‑Mail: bkleine@junikum.de
Thomas Kurth
Geschäftsführer
Klein-Erkenschwicker-Str. 17
45739 Oer-Erkenschwick
Telefon: 02368 81854–44
Telefax: 02368 81854–49
Mobil: 0170 6384271
E‑Mail: tkurth@junikum.de.
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Schutzkonzept im junikum
Beratungsmöglichkeiten für Betroffene im Bistum Münster
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Was bedeutet junikum?
Familienorientierung
Beratung & Therapie
Ein starkes Netz der Vielfalt
Diagnostisches Fallverstehen
Perspektivbegleitung
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