
Intensivwohngruppe für Kinder von 3 bis 8 Jahren
Sichere Bindung fördern — Trennung bewältigen — Perspektive realisieren.
Adresse:
Kirchstraße 62
45739 Oer-Erkenschwick
Bereichsleitung:
Mathias Haase
Teamleitung:
Daniela Steffen
Gerade jüngere Kinder, die zur Entlastung in einer schwierigen Familiensituation oder zum Schutz vor einer Gefährdung außerhalb der Familie untergebracht werden müssen, benötigen ein adäquates Umfeld. Eine Trennung von seinen Bezugspersonen verunsichert das Kind und kann es in seiner Entwicklung hemmen. Daher entspricht die Einbindung der Eltern in den Hilfeprozess unserem grundlegenden Hilfeverständnis.
In unserer Intensivwohngruppe junitKIWI berücksichtigen wir die Bedürfnisse jüngerer Kinder in unserer pädagogischen Arbeit. Grundlage unseres professionellen Handelns sind vor allem Erkenntnisse der Bindungsforschung. Das Kind erfährt in der junitKIWI einen sicheren Lebensraum, in dem seine Grundbedürfnisse befriedigt werden. Wir unterstützen das Kind darin, seine Trennungserfahrung zu bewältigen und sich kindgerecht mit der familiären Ausgangssituation auseinanderzusetzen.
Mit therapeutischen oder beraterischen Angeboten bieten wir Eltern die Möglichkeit, ihre familiäre Situation aufzuarbeiten, elterliche Kompetenz wieder zu entwickeln und Verantwortung zu übernehmen. Ziel der Unterbringung in der junitKIWI ist die Entlassung des Kindes in einen sicheres Lebens- und Wohnumfeld. Im Dialog mit den Eltern und Fachkräften erarbeiten wir die Perspektive unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kindes und der Ressourcen der Familie. Wir begleiten die Eltern in der Gestaltung eines positiven Kontaktes zum Kind und ermöglichen ihnen, (Veränderungs-) Ressourcen zu aktivieren und im Alltag miteinander zu erproben. Sofern eine Rückführung des Kindes in seine Familie nicht möglich erscheint, bereiten wir das Kind und die Familienangehörigen auf die neue Situation vor.
Zielgruppe: Jungen/Mädchen (3 bis 8 J.)
Betreuung: 6 Plätze
Betreuungsschlüssel: 1 : 1,04
Hauswirtschafter/-in: 1
Rechtsgrundlage: §§ 34 ff. SGB VIII