Jugendhilfe

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Wenn ein Kind/Jugendlicher in einer Wohn­grup­pe über Tag und Nacht unter­ge­bracht wer­den, gibt es vie­le Fra­gen. Eini­ge Infor­ma­tio­nen haben wir in unse­rer Bro­schü­re »Infor­ma­tio­nen für Eltern und Fami­li­en von A bis Z« zusam­men­ge­tra­gen. Schau­en Sie in unse­rem Down­load-Bereich.

Mit Beginn einer Hil­fe wer­den mit dem Jugend­amt, den Eltern und dem Kind/ Jugend­li­chen Zie­le ver­ein­bart, die erreicht wer­den sol­len. Die­se Zie­le wer­den regel­mä­ßig (in der Regel alle sechs Mona­te) über­prüft und ergänzt. Die Erfah­run­gen, Wün­sche und Zie­le aller Betei­lig­ten wer­den dabei berück­sich­tigt. Im Rah­men der Hil­fe­pla­nung wird eben­so der Zeit­punkt der Been­di­gung der Unter­brin­gung ver­ein­bart. Eine Unter­brin­gung kann weni­ge Mona­te oder auch eini­ge Jah­re dau­ern. Das hängt ganz von der indi­vi­du­el­len Situa­ti­on ab und wie es der Fami­lie gelingt, die gesetz­ten Zie­le zu erreichen.

Unse­re Wohn­grup­pen sind geschütz­te Lebens­or­te für Kin­der und Jugend­li­che, die aus Kon­flikt- oder Ver­nach­läs­si­gungs­si­tua­tio­nen zu uns kom­men. Daher gehen wir mit Besuch­s­an­fra­gen von Außen­ste­hen­den sehr zöger­lich um. Wenn jedoch geklärt ist, dass ein ernst­haf­tes Inter­es­se an einer Hil­fe im juni­kum besteht und wir die Mög­lich­keit haben, die­se Hil­fe zu leis­ten, dann kann auch ein Besuch in einer Wohn­grup­pe ver­ein­bart wer­den. Vor­her möch­ten wir jedoch die dort leben­den Kin­der und Jugend­li­chen auf den Besuch vor­be­rei­ten. Leh­re­rIn­nen oder Erzie­he­rIn­nen aus Kin­der­gär­ten haben eben­falls die Mög­lich­keit, ihre Schü­ler oder Kin­der­gar­ten­kin­der nach vor­he­ri­ger Abspra­che in der junit zu besu­chen und deren Lebens­um­feld kennenzulernen.

Das juni­kum rech­net die ent­ste­hen­den Kos­ten mit dem jeweils zustän­di­gen Jugend­amt ab. Das Jugend­amt prüft dann, ob oder in wel­chem Umfang Eltern zu den Kos­ten her­an­ge­zo­gen wer­den. Die Her­an­zie­hung zu den Kos­ten ori­en­tiert sich an den Ein­künf­ten und ist gesetz­lich gere­gelt. Bei einer sta­tio­nä­ren Unter­brin­gung müs­sen die Eltern auf jeden Fall das Kin­der­geld abtre­ten. Bei ambu­lan­ten Hil­fen wer­den Eltern nicht zu den Kos­ten herangezogen.

Auch wenn Ihr Kind sei­nen Lebens­mit­tel­punkt im juni­kum haben wird, blei­ben Sie für uns die wich­tigs­ten Ansprech­part­ner. Neben den all­täg­li­chen Belan­gen spre­chen wir mit Ihnen die Wahr­neh­mung von Arzt­be­su­chen und Schul­ge­sprä­chen ab – sol­len unse­re Mit­ar­bei­ten­de die Ter­mi­ne allein wahr­neh­men oder möch­ten Sie die­se auf jeden Fall beglei­ten? Grund­le­gen­de Ent­schei­dun­gen wie Imp­fun­gen, Ope­ra­tio­nen, Pier­cings und Tat­toos, die Anmel­dung an Schu­le und Kin­der­gar­ten etc. dür­fen nach wie vor nur die Sor­ge­be­rech­tig­ten treffen.

In den Hil­fe­plan­ge­sprä­chen wird ver­ein­bart, wie Besu­che orga­ni­siert und gestal­tet wer­den. Maß­geb­lich ist dabei die Fra­ge­stel­lung, was für das Kind und die Eltern in der jewei­li­gen Situa­ti­on gera­de hilf­reich und för­der­lich ist, wie­viel Nähe oder Abstand sinn­voll sind. Grund­sätz­lich sind Besu­che der Eltern in der Wohn­grup­pe (junit) genau­so mög­lich wie Besu­che des Kindes/ Jugend­li­chen in der Fami­lie. Der Umfang reicht von Besu­chen über eini­ge Stun­den bis hin zu Besu­chen mit ein oder zwei Über­nach­tun­gen, von wöchent­lich bis monat­lich. Auch Tele­fo­na­te zwi­schen der Fami­lie und dem Kind/ Jugend­li­chen sind mög­lich. Um den Ablauf der junit nicht zu unter­bre­chen, wer­den hier­für oft Zeit­räu­me ver­ein­bart, in denen Tele­fo­na­te statt­fin­den kön­nen. Wir kön­nen an allen Stand­or­ten auch Über­nach­tungs­mög­lich­kei­ten für Eltern bei uns vor Ort anbie­ten. Wenn ein beson­de­rer Schutz­be­darf für die Kin­der besteht, kön­nen Besuchs­kon­tak­te im juni­kum auch durch päd­ago­gi­sche Mit­ar­bei­ten­de beglei­tet werden.

Jedes Kind hat Anspruch auf Taschen­geld. Die Höhe des Taschen­gel­des ist nach Alter gestaf­felt und wird vom Lan­des­ju­gend­amt fest­ge­legt. Über die genaue Höhe des Taschen­gel­des geben wir Ihnen ger­ne Aus­kunft. Das juni­kum erhält das Taschen­geld vom Jugend­amt und wir zah­len dies an die Kin­der und Jugend­li­chen aus. Vor­ab wird ver­ein­bart, in wel­chem Rhyth­mus das Geld aus­ge­zahlt wer­den soll und ob ein Teil des Gel­des ange­spart wer­den soll. Taschen­geld steht den Kin­dern und Jugend­li­chen zur frei­en Ver­fü­gung. Dies bedeu­tet, sie dür­fen selbst ent­schei­den, wann, in wel­chem Umfang und wofür sie die­ses Geld aus­ge­ben wol­len. Taschen­geld darf Kin­dern und Jugend­li­chen daher nicht vor­ent­hal­ten werden.

Uns ist wich­tig, dass die Kin­der und Jugend­li­chen sozia­le Kon­tak­te in ihrem Umfeld auf­bau­en und die­se auch pfle­gen. Dazu kann die Mit­glied­schaft in einem Ver­ein eben­so gehö­ren wie das Tref­fen mit (Schul-)Freunden. Kin­der und Jugend­li­che dür­fen sich mit Freun­den ver­ab­re­den und die­se auch in die Wohn­grup­pe ein­la­den. Nach Abspra­che ist auch eine Über­nach­tung in der Wohn­grup­pe oder bei Freun­den mög­lich. Über­nach­tungs­be­su­che wer­den grund­sätz­lich mit den Sor­ge­be­rech­tig­ten abgesprochen.

In der junit ist für jedes Kind/ für jede Fami­lie ein Bezugs­päd­ago­ge Haupt-Ansprech­per­son. Mit dem Bezugs­päd­ago­gen tau­schen Sie sich regel­mä­ßig über die Situa­ti­on in der junit, der Schu­le oder der Fami­lie aus. Der Bezugs­päd­ago­ge nimmt an Hil­fe­plan­ge­sprä­chen teil und beglei­tet wich­ti­ge Ter­mi­ne, sodass er über alle Ange­le­gen­hei­ten infor­miert ist. Wenn der Bezugs­päd­ago­ge außer Dienst ist oder Urlaub hat, kön­nen Sie auch alle ande­ren Mit­ar­bei­ten­den der Grup­pe anspre­chen, die im Wesent­li­chen infor­miert sind oder sich ent­spre­chen­de Infor­ma­tio­nen beschaf­fen kön­nen. Wenn Sie oder Ihr Kind Fra­gen oder Kri­tik an der Zusam­men­ar­beit mit dem Bezugs­päd­ago­gen haben, spre­chen Sie dies bit­te an. Dann kön­nen wir gemein­sam nach Lösun­gen suchen.

In den junits arbei­ten die päd­ago­gi­schen Mit­ar­bei­ten­den im Mehr­schicht-Sys­tem. Da die Diens­te zwi­schen den Mit­ar­bei­ten­den wech­seln, sind in der Regel nur ein bis zwei Mit­ar­bei­ten­de im Dienst. Die junits sind mor­gens bis 8:30 Uhr bzw. ab 11:30 Uhr besetzt, wobei Kol­le­gIn­nen dann mit­un­ter auch ter­min­lich gebun­den sind. Da es dar­über hin­aus Unter­schie­de in der Dienst­plan­ge­stal­tung bei denen ein­zel­nen junits, ins­be­son­de­re den Inten­siv­wohn­grup­pen und den Jugend­wohn­grup­pen gibt, infor­mie­ren Sie sich über die genau­en Ansprech­zei­ten bit­te bei den Mit­ar­bei­ten­den. Vor­mit­tags sind die Mit­ar­bei­ten­den der Haus­wirt­schaft in der junit erreich­bar, bei denen Sie Nach­rich­ten hin­ter­las­sen können.

Wenn Sie mit unse­rer Arbeit unzu­frie­den sind und sich dar­über geär­gert haben oder sich von Mit­ar­bei­ten­den unse­rer Ein­rich­tung unge­recht behan­delt füh­len, haben Sie das Recht dar­auf auf­merk­sam zu machen. Ihre Kri­tik neh­men wir ernst und wol­len ger­ne Abhil­fe schaf­fen bzw. gemein­sam nach Lösun­gen suchen. Sie haben die Mög­lich­keit, die Mit­ar­bei­ten­den direkt anzu­spre­chen, sich mit­tels des Beschwer­de­for­mu­lars schrift­lich zu äußern, sich an die Lei­tung zu wen­den oder sich bei Ihrem zustän­di­gen Jugend­amt zu melden.

Die Kinder/ Jugend­li­chen bewoh­nen Ein­zel- oder Dop­pel­zim­mer, die kom­plett möbliert sind. Dar­über hin­aus kön­nen die Kinder/ Jugend­li­che ihr Zim­mer nach indi­vi­du­el­len Wün­chen mit­ge­stal­ten. Musik­an­la­gen, Han­dys, Com­pu­ter etc. kön­nen mit­ge­bracht wer­den. Für die Nut­zung der Gerä­te gibt es jedoch Regeln, damit es ein gutes Zusam­men­le­ben gibt. In vie­len junits rich­ten wir der­zeit einen Inter­net­an­schluss für die Kin­der und Jugend­li­chen ein.

Allen Familien/ Eltern, deren Kind in einer junit unter­ge­bracht ist, bie­ten wir die Mög­lich­keit, Fami­li­en­be­ra­tung in Anspruch zu neh­men. Dies ist kein MUSS, son­dern ein Ange­bot, dass die Errei­chung der Zie­le unter­stüt­zen soll. Die bera­ten­den Mit­ar­bei­ten­den haben spe­zi­el­le Bera­ter­aus­bil­dun­gen. An der Bera­tung neh­men – je nach Auf­trag in der Hil­fe­pla­nung und aktu­el­ler Situa­ti­on – die Eltern bzw. deren Part­ner, gemein­sam oder allei­ne, mit oder ohne Kin­der und Geschwis­ter­kin­der teil. Dies wird zu Beginn der Bera­tung mit­ein­an­der ver­ein­bart und kann auch im Lau­fe der Bera­tung nach Bedarf ver­än­dert wer­den. Oft­mals ist die Fami­li­en­be­ra­tung hilf­reich, um die Fami­lie in der Lösung ihrer aktu­ell belas­ten­den Situa­ti­on unter­stüt­zen kön­nen. Manch­mal zeigt sich aber auch, dass ande­re The­men im Vor­der­grund ste­hen und die Bera­tung noch nicht ange­bracht ist.

Abhän­gig vom Alter und der per­sön­li­chen Rei­fe der Kin­der und Jugend­li­chen sind auch die Frei­zei­ten gere­gelt. Die jün­ge­ren Kin­der ver­brin­gen ihre Frei­zeit z.B. im Gar­ten der junit, auf dem Spiel­platz oder erle­di­gen Besor­gun­gen. Je nach Alter mit Beglei­tung eines Mit­ar­bei­ten­den, in klei­ne­ren Grup­pen oder allei­ne. Die älte­ren Kin­der und Jugend­li­chen ver­brin­gen ihre Frei­zei­ten oft mit Freun­den in der junit oder außer­halb. Da die Zei­ten, die alle gemein­sam mit­ein­an­der ver­brin­gen, sehr gering sind, legen wir gro­ßen Wert auf das gemein­sa­me Abend­essen mit allen. Die älte­ren Kin­der dür­fen sich auch an bestimm­ten Tagen vom Abend­essen abmel­den oder nach dem Abend­essen noch ein­mal nach drau­ßen. Für die Jugend­li­chen endet die Aus­gangs­zeit spä­tes­tens mit den Vor­ga­ben des Jugend­schutz­ge­set­zes. Da inner­halb der Woche oft vie­le Ter­mi­ne anste­hen, nut­zen die junits oft die Wochen­en­den für eine gemein­sa­me Frei­zeit­ge­stal­tung. Dies kann ein Kino­be­such, gemein­sa­me Shop­pen, Schwim­men, eine Fahr­rad­tour u.v.m. sein. Hier ori­en­tie­ren wir uns auch an den Inter­es­sen und Bedürf­nis­sen der Kin­der und Jugendlichen.

 


 

  Kon­takt zum junikum