§ 35a — Hilfe für Kinder mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
Wenn das Kind Schwierigkeiten hat, am normalen Leben teilzunehmen (z.B. in der Schule, mit Freunden), kann es spezielle Unterstützung bekommen.
§ 41 — Hilfe für junge Volljährige
Hilfe für junge Erwachsene bis 21 Jahre (manchmal 27), die noch Unterstützung brauchen.
§ 8a — Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Im Gesetz steht: Fachkräfte müssen helfen, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass es einem Kind nicht gut geht oder es in Gefahr ist. Fachkräfte sollen dies prüfen.
AO-SF — Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung
AO-SF klärt, ob das Kind besondere Unterstützung in der Schule braucht.
ASD — Allgemeiner Sozialer Dienst (Jugendamt)
Die Mitarbeiter*innen des Jugendamtes (Allgemeiner Sozialer Dienst) laden zu Hilfeplangesprächen ein. Sie überprüfen, ob die Hilfe notwendig ist.
=> HPG (Hilfeplangespräch)
BG BK — Bekleidungsgeld
Kinder und Jugendliche, die im junikum wohnen, erhalten vom Jugendamt eine finanzielle Unterstützung. Diese dient dazu Kleidung zu kaufen.
BK — Besuchskontakt
Geplante Treffen zwischen dem Kind/ Jugendlichen und der Familie oder Freund*innen.
TBK
Tagesbesuchskontakt ohne Übernachtung – innerhalb oder außerhalb der Wohngruppe
ÜBK
Besuchskontakt mit Übernachtung – innerhalb der Wohngruppe oder zu Hause
EZB — Erziehungsbeistand
Ist wie ein Helfer für Ihr Kind bei Problemen in der Schule, Familie oder mit Freunden. Er unterstützt es und berät Sie als Eltern.
FLS — Fachleistungsstunde
Fachleistungsstunden ist eine Zeiteinheit, in denen eine Fachkraft ein Kind/ einen Jugendlichen oder eine Familie unterstützt.
Diese ambulante Hilfen findet im gewohnten Umfeld/ zu Hause statt.
HPG — Hilfeplangespräch
Im gemeinsamen Gespräch planen und überprüfen wir die Ziele der Unterstützung.
Teilnehmer sind zum Beispiel: Kind/ Jugendlicher, Eltern, Vormund, Jugendamt, Fachkräfte des junikum (Bezugspädagoge, Bereichsleitung, Familienberatung,…), nach Absprache können weitere Personen teilnehmen (Geschwister, Bezugspersonen, Lehrer,…)
HzE — Hilfe zur Erziehung
Hilfen zur Erziehung sind Unterstützungsangebote für Familien, Kinder und Jugendliche. Dies sind zum Beispiel „Unterbringung in einer Wohngruppe“, „Familienhilfe“ oder die Betreuung von jungen Erwachsenen.
I‑Kraft/I‑Helfer
Ein Helfer für Kinder, die besondere Unterstützung brauchen. Er begleitet das Kind in der Schule oder in der Wohngruppe
KJP — Kinder- und Jugendpsychiatrie
Ein medizinisches Fachgebiet, das sich mit der Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen befasst.
SPFH — Sozialpädagogische Familienhilfe
Die SPFH kommt zu Ihnen nach Hause und unterstützt die Familie bei Problemen im Alltag, in der Erziehung oder bei Konflikten.
TB — Trägerbericht
Eine schriftliche Zusammenfassung, die wir für das bevorstehende Hilfeplangespräch erstellen. Er fasst die Entwicklung und die Situation Ihres Kindes zusammen.
TG — Taschengeld
Kinder und Jugendliche, die bei uns wohnen, erhalten monatlich ein Taschengeld. Die Höhe des Taschengeldes ist für das Bundesland festgelegt und vom Alter abhängig.
TK — Telefonkontakt
Geplante Telefonate zwischen dem Kind/ Jugendlichen mit der Familie.
Vormund
Ein Erwachsener, der für ein Kind entscheidet, wenn die Eltern es nicht können oder nicht dürfen. Der Vormund trifft wichtige Entscheidungen für das Kind, z.B. im Bereich Gesundheit, Schule oder Aufenthaltsort.


