Wenn das Kind Schwie­rig­kei­ten hat, am nor­ma­len Leben teil­zu­neh­men (z.B. in der Schu­le, mit Freun­den), kann es spe­zi­el­le Unter­stüt­zung bekommen.

Hil­fe für jun­ge Erwach­se­ne bis 21 Jah­re (manch­mal 27), die noch Unter­stüt­zung brauchen.

Im Gesetz steht: Fach­kräf­te müs­sen hel­fen, wenn es Anzei­chen dafür gibt, dass es einem Kind nicht gut geht oder es in Gefahr ist. Fach­kräf­te sol­len dies prüfen.

AO-SF klärt, ob das Kind beson­de­re Unter­stüt­zung in der Schu­le braucht.

Die Mitarbeiter*innen des Jugend­am­tes (All­ge­mei­ner Sozia­ler Dienst) laden zu Hil­fe­plan­ge­sprä­chen ein. Sie über­prü­fen, ob die Hil­fe not­wen­dig ist.
=> HPG (Hil­fe­plan­ge­spräch)

Kin­der und Jugend­li­che, die im juni­kum woh­nen, erhal­ten vom Jugend­amt eine finan­zi­el­le Unter­stüt­zung. Die­se dient dazu Klei­dung zu kaufen.

Geplan­te Tref­fen zwi­schen dem Kind/ Jugend­li­chen und der Fami­lie oder Freund*innen.
TBK
Tages­be­suchs­kon­takt ohne Über­nach­tung – inner­halb oder außer­halb der Wohn­grup­pe
ÜBK
Besuchs­kon­takt mit Über­nach­tung – inner­halb der Wohn­grup­pe oder zu Hause

Ist wie ein Hel­fer für Ihr Kind bei Pro­ble­men in der Schu­le, Fami­lie oder mit Freun­den. Er unter­stützt es und berät Sie als Eltern.

Fach­leis­tungs­stun­den ist eine Zeit­ein­heit, in denen eine Fach­kraft ein Kind/ einen Jugend­li­chen oder eine Fami­lie unter­stützt.
Die­se ambu­lan­te Hil­fen fin­det im gewohn­ten Umfeld/ zu Hau­se statt.

Im gemein­sa­men Gespräch pla­nen und über­prü­fen wir die Zie­le der Unter­stüt­zung.
Teil­neh­mer sind zum Bei­spiel: Kind/ Jugend­li­cher, Eltern, Vor­mund, Jugend­amt, Fach­kräf­te des juni­kum (Bezugs­päd­ago­ge, Bereichs­lei­tung, Fami­li­en­be­ra­tung,…), nach Abspra­che kön­nen wei­te­re Per­so­nen teil­neh­men (Geschwis­ter, Bezugs­per­so­nen, Lehrer,…)

Hil­fen zur Erzie­hung sind Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te für Fami­li­en, Kin­der und Jugend­li­che. Dies sind zum Bei­spiel „Unter­brin­gung in einer Wohn­grup­pe“, „Fami­li­en­hil­fe“ oder die Betreu­ung von jun­gen Erwachsenen.

Ein Hel­fer für Kin­der, die beson­de­re Unter­stüt­zung brau­chen. Er beglei­tet das Kind in der Schu­le oder in der Wohngruppe

Ein medi­zi­ni­sches Fach­ge­biet, das sich mit der Dia­gno­se und Behand­lung psy­chi­scher Erkran­kun­gen und Ver­hal­tens­stö­run­gen bei Kin­dern und Jugend­li­chen befasst.

Die SPFH kommt zu Ihnen nach Hau­se und unter­stützt die Fami­lie bei Pro­ble­men im All­tag, in der Erzie­hung oder bei Konflikten.

Eine schrift­li­che Zusam­men­fas­sung, die wir für das bevor­ste­hen­de Hil­fe­plan­ge­spräch erstel­len. Er fasst die Ent­wick­lung und die Situa­ti­on Ihres Kin­des zusammen.

Kin­der und Jugend­li­che, die bei uns woh­nen, erhal­ten monat­lich ein Taschen­geld. Die Höhe des Taschen­gel­des ist für das Bun­des­land fest­ge­legt und vom Alter abhängig.

Geplan­te Tele­fo­na­te zwi­schen dem Kind/ Jugend­li­chen mit der Familie.

Ein Erwach­se­ner, der für ein Kind ent­schei­det, wenn die Eltern es nicht kön­nen oder nicht dür­fen. Der Vor­mund trifft wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen für das Kind, z.B. im Bereich Gesund­heit, Schu­le oder Aufenthaltsort.